Pflegefall in der Familie: Wann lohnt sich ein Immobilienverkauf?
4 Min.
Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird und in ein Pflegeheim umziehen muss, stellt sich in vielen Fällen die Frage, was mit dem leeren Elternhaus passieren soll. Gleichzeitig steigen die monatlichen Pflegekosten auf erhebliche Beträge, die durch die gesetzliche Rente und Pflegeversicherung allein oft nicht gedeckt sind. Viele Angehörige fragen sich dann, ob ein Verkauf der Immobilie helfen kann, die finanzielle Last zu schultern.
Pflegekosten finanzieren: Das Eigenheim als finanzielles Polster
Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist mit enormen Kosten verbunden, die schnell mehrere tausend Euro im Monat erreichen können. Häufig reicht die gesetzliche Rente zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um diese Ausgaben zu decken. In solchen Fällen müssen Angehörige auf das eventuell vorhandene Vermögen der nun pflegebedürftigen Person zurückgreifen.
Steht das Haus nun leer, erscheint es naheliegend, dessen Wert zur Finanzierung der Pflege zu nutzen. Ein Immobilienverkauf kann die laufenden Pflegekosten decken und zugleich dazu beitragen, die finanzielle Zukunft der Familie zu sichern. Wichtig ist jedoch, dass der Verkauf nicht zur vorschnellen Notlösung wird, sondern als wohlüberlegte Entscheidung erfolgt. Letztlich liegt die Entscheidung über einen Verkauf immer bei den Eigentümern – auch wenn diese im Pflegeheim leben.
Das Elternhaus verkaufen: Zwischen Wehmut und Notwendigkeit
Das Elternhaus ist meist weit mehr als nur ein Gebäude – es ist ein Ort voller Erinnerungen und Emotionen. Entsprechend schwerfällt es vielen Familien, sich mit dem Gedanken an einen Verkauf auseinanderzusetzen. Dennoch darf die verständliche Wehmut nicht den Blick auf die Realität verstellen: Ein unbewohntes Haus verursacht laufende Kosten, etwa für Unterhalt, Versicherungen und die Grundsteuer.
Gleichzeitig wächst mit jedem Monat die finanzielle Belastung durch die Pflegekosten. Wer in dieser Situation einen Verkauf erwägt, sollte sich stets vor Augen führen, worum es im Kern geht: die bestmögliche Versorgung des pflegebedürftigen Familienmitglieds sicherzustellen und die Angehörigen finanziell zu entlasten – auch wenn der Abschied vom Elternhaus schwerfällt.
Verkauf ohne Zeitdruck – gut vorbereitet zum fairen Preis
Viele Angehörige empfinden einen Hausverkauf im Pflegefall zunächst als Zwangslage. Umso wichtiger ist es, in dieser Phase Ruhe zu bewahren und planvoll vorzugehen. Wer sich einen Überblick über den Immobilienmarkt verschafft, den Wert professionell ermitteln lässt und einen erfahrenen Makler wie die Spezialisten von Kuthan-Immobilien hinzuzieht, erhöht die Chance auf einen fairen Verkaufspreis. Mit einem gut organisierten Ablauf ist der Verkauf kein Notverkauf, sondern wie ein durchdachter Schritt für die Zukunft der Familie. Als ersten Schritt sollten Sie eine Einschätzung des Verkaufswertes durch einen qualifizierten Makler wie einen der Spezialisten von Kuthan-Immobilien vornehmen lassen. Sie können mit wenigen Klicks hier auf unserer Webseite eine solche Bewertung vornehmen und sich im Anschluss in Ruhe beraten lassen.
Auch praktische Fragen wie Räumung, Renovierungsbedarf oder Erbangelegenheiten sollten frühzeitig bedacht werden – Fachleute können dabei helfen, den Verkaufsprozess zu erleichtern. Wir von Kuthan-Immobilien verfügen über ein großes Netzwerk an Dienstleistern, die wir Ihnen empfehlen können. In der Beratung liegt unsere Stärke und unsere Makler sind für Sie im Einsatz, um Ihnen die Auswahl auf einer fundierten Basis zu ermöglichen.
Stehen Sie vor der schweren Entscheidung, das Haus Ihrer Eltern zu verkaufen, um Pflegekosten zu decken? Wir gehen einfühlsam auf Ihre Lage ein und übernehmen die Abwicklung diskret und zügig. Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0621 – 65 60 65 oder per E-Mail an die Adresse info@kuthan-immobilien.de – wir helfen Ihrer Familie, diese Herausforderung zu meistern und finden einen Käufer, der Ihr Elternhaus in Ehren hält.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Tiago_Muraro/ Unsplah.com
