Immobilie verrenten: So funktioniert der Verkauf gegen regelmäßige Rentenzahlungen
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Das eigene Zuhause zu Geld machen und dennoch weiterhin darin leben: Genau das ermöglicht die Immobilienverrentung. Besonders für ältere Eigentümer kann dieses Modell interessant sein, wenn das Vermögen überwiegend in der Immobilie steckt, die laufende Rente aber nur begrenzten finanziellen Spielraum lässt. Gleichzeitig ist die Entscheidung weitreichend. Wer sein Haus oder seine Wohnung gegen Rentenzahlungen verkauft, sollte deshalb die verschiedenen Modelle, vertraglichen Regelungen und langfristigen Folgen genau kennen.
Wie die Immobilienverrentung in der Praxis abläuft
Bei der Immobilienverrentung wird eine Immobilie verkauft, während der Verkäufer meist ein lebenslanges oder zeitlich begrenztes Wohnrecht erhält. Statt den vollständigen Kaufpreis sofort auszuzahlen, kann der Käufer regelmäßige Rentenzahlungen leisten. Häufig wird zusätzlich eine Einmalzahlung vereinbart. Kuthan-Immobilien hat einen Spezialisten für dieses Thema: Horst Langer. Wir haben mit ihm und anderen Experten eine eigene Ratgeber-Broschüre erstellt, die Sie sich hier herunterladen können: „Jetzt die Früchte ernten“ ist sie überschrieben. Auch unseren Film auf Youtube zu diesem Thema können Sie sich anschauen: Hier ist der Link.
Aber ein paar grundsätzliche Informationen wollen wir Ihnen mit diesem Beitrag vermitteln: Grundsätzlich wird zwischen Leibrente und Zeitrente unterschieden. Eine Leibrente wird bis zum Lebensende des Verkäufers gezahlt. Die Höhe hängt unter anderem vom Immobilienwert, vom Alter der berechtigten Person und vom vereinbarten Wohnrecht ab. Bei einer Zeitrente wird dagegen eine feste Laufzeit bestimmt. Dadurch sind die Zahlungen zeitlich kalkulierbarer, enden jedoch unabhängig davon, wie lange der Verkäufer lebt.
Wann eine Leibrente sinnvoll sein kann
Eine Immobilienverrentung kann für Eigentümer interessant sein, die in ihrem vertrauten Zuhause bleiben und zugleich ihre monatlichen Einnahmen erhöhen möchten. Sie kommt beispielsweise infrage, wenn nur geringe liquide Rücklagen vorhanden sind oder zusätzlicher finanzieller Spielraum für Alltag, Pflege, Reisen oder Unterstützung innerhalb der Familie gewünscht wird.
Trotzdem ist die Leibrente nicht für jede Lebenssituation automatisch die passende Lösung. Durch den Verkauf wechselt das Eigentum an der Immobilie, und spätere Entscheidungen können dadurch eingeschränkt sein. Auch für Erben hat die Verrentung Folgen, weil die Immobilie nicht mehr vollständig zum Nachlass gehört. Deshalb sollten persönliche Ziele, Familienplanung und finanzielle Bedürfnisse gemeinsam betrachtet werden.
Verträge sorgfältig gestalten und Risiken begrenzen
Bei einer Verrentung kommt es besonders auf eine klare Vertragsgestaltung an. Wohnrecht oder Nießbrauch sollten eindeutig geregelt und möglichst im Grundbuch abgesichert werden. Ebenso wichtig sind Vereinbarungen zur Höhe und Dauer der Zahlungen, zu Instandhaltungskosten, laufenden Belastungen und möglichen Sonderfällen. Je nach Vertragsmodell sollte festgelegt werden, wer Reparaturen übernimmt und wie mit einem späteren Auszug oder Pflegeheimaufenthalt umgegangen wird.
Eigentümer sollten außerdem prüfen, wie verlässlich der Käufer finanziell aufgestellt ist und welche Sicherheiten für die Rentenzahlungen vereinbart werden können. Eine unabhängige rechtliche und steuerliche Beratung kann helfen, langfristige Auswirkungen besser einzuschätzen und unerwartete Nachteile zu vermeiden.
Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten der Verrentung und zeigen auf Wunsch auch Alternativen wie Teilverkauf oder einen klassischen Verkauf mit Wohnrecht. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf unter der Mailadresse info@kuthan-immobilien.de und per Telefon: 0621 – 65 60 65.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT
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