Immobilie vor dem Verkauf sanieren?

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Immobilien, die vor dem Verkauf einer Renovierung oder Sanierung unterzogen werden, können unter Umständen beim Verkauf höhere Werte erzielen. Doch lohnt sich der Kraftakt einer Sanierung wirklich?

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Haben Eigentümer erst einmal die Entscheidung getroffen, eine Immobilie zu verkaufen, kommt oft die Frage auf, ob sich eine Renovierung oder gar eine Sanierung vor dem Verkauf lohnt, um einen besseren Verkaufspreis zu erzielen.

Tatsächlich haben sich die Kaufpreisniveaus für sanierte und unsanierte Immobilien stark verändert. Vor allem wenn es um die Energieeffizienz des Gebäudes geht, sind die Preisunterschiede zum Teil sehr groß.

Bei Renovierungen und Sanierungen unterscheiden Profis zwischen fundamentalen Arbeiten und Maßnahmen, die vor allem der Instandhaltung oder Verschönerung gelten.

Was ist der Unterschied zwischen dekorativen Renovierungsarbeiten und Sanierungsarbeiten?

Das Malern der Wände, frische Tapeten oder die Erneuerung des Fußbodens gelten als „dekorative Renovierungsarbeiten“. Hierbei handelt es sich vor allem um Schönheitsreparaturen, diese haben keine Priorität für den Erhalt des Gebäudes, verbessern jedoch den ersten Eindruck. Immobilien in einem gepflegten Zustand wirken auf potenzielle Käufer hochwertiger und es wird weniger beim Preis nachverhandelt. Dekorative Renovierungen halten sich preislich in Grenzen und können doch am Ende durchaus einen Unterschied bei der Höhe Verkaufspreises machen.

Anders sieht es für die echten Mängel oder Abnutzungen aus, welche die Wohnqualität teils erheblich reduzieren können. Dazu gehören unter anderem die Erneuerung der Heizung oder der Austausch von Wärmedämmungen und Isolierungen. Müssen aufwendige Sanierungsarbeiten erst noch vorgenommen werden, kann dies Käufer, die schnellstmöglich einziehen wollen, schon mal abschrecken. Auch die finanzierenden Banken achten zunehmend auf den Zustand der Heizungssysteme und brummen den Käufern mehr Eigenkapitaleinsatz auf oder sogar Auflagen die Heizung zu erneuern.

Auf der anderen Seite müssen Eigentümer aufpassen, dass solche Kosten für Renovierung und Sanierung rentabel bleiben. Wenn sich die Sanierung nicht lohnt, wird ein Qualitätsmakler seine Interessenten schon vor der Besichtigung auf eine veraltete oder ineffiziente Heizung hinweisen und eventuelle Preisabschläge beim Festlegen des Angebotspreises berücksichtigen.

Einfache, normale und gehobene Ausstattung

Bei einfacher Ausstattung fehlen die Bodenbeläge oder sie sind verschlissen. Küche und Bad sind nicht gefliest, in einem schlechten Zustand, es gibt keine Zentralheizung. Eine normale Ausstattung hingegen ermöglicht einen sofortigen Bezug der Immobilie, ohne modernen Wohnstandards zu entsprechen. Über den Daumen gepeilt lässt sich sagen, dass Immobilien mit gehobener Ausstattung den Wert einer Immobilie um ca. 15 bis 20 Prozent steigern, während eine einfache Ausstattung den Preis um etwa 15 Prozent senkt.

Lohnt sich eine Sanierung und Investition höherer Summen überhaupt?

Lohnenswert ist eine Sanierung oder Renovierung immer dann, wenn die Wertsteigerung einer Immobilie höher ist als die entstehenden Kosten. Einfache Verschönerungsarbeiten lohnen sich in den meisten Fällen. Bei Immobilien mit einfacher Ausstattung lassen sich sonst häufig keine Interessenten finden, oder die Immobilie fällt Schnäppchenjägern in die Hände. Auch schätzen Käufer Sanierungskosten oft höher ein, als sie tatsächlich sind und zögern, einen zu hohen Preis zu bezahlen.

Basis für jedes Vorhaben sollte in jedem Fall eine exakte Kalkulation der Kosten sein. Hierzu lohnt es sich, ihren Immobilienmakler vor Ort zu befragen. Denn ein Experte kann schon vor der Renovierung abschätzen, ob sich das Vorhaben lohnt. Auf diese Weise minimiert sich das Risiko, Geld in die Renovierung zu stecken, welches man durch einen Verkauf am Ende nicht wieder reinholen kann.

Sie möchten ihre Immobilie verkaufen und überlegen, ihre Immobilie vor dem Verkauf zu renovieren oder zu sanieren?
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Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © iodrakon /Depositphotos.com

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