Aus eins mach zwei – die Teilung von Immobilien

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Sind Ihre Kinder aus dem Haus und Sie überlegen, was Sie mit dem neu gewonnenen Platz anfangen? Oder gehen Sie nur noch selten in den ersten Stock, weil Ihnen die Treppe zu anstrengend geworden ist? Dann ist vielleicht die Teilung Ihrer Immobilie eine gute Lösung. Denn so lassen sich aus einem zu großen Haus noch Vorteile ziehen.

Eine zu große Immobilie kann für ein Rentnerehepaar, das nur noch alleine darin wohnt, eine Belastung sein. Ein Wohnhaus kann zwar in der Regel durch entsprechende Baumaßnahmen altersgerecht angepasst werden. Dennoch bleibt die Frage: Wohin mit zu viel Platz? Hier empfiehlt es sich, die eigenen vier Wände zu teilen. Das ermöglicht, die Immobilie neu zu nutzen. Denn durch eine entsprechende Umgestaltung entsteht neuer, unabhängiger Wohnraum für beispielsweise Familienangehörige oder auch Fremdmieter.

Das hat mehrere Vorteile. Neue Mitbewohner im Haus bieten soziale Kontakte oder sogar Unterstützung im Alltag. Außerdem trägt es auch zur Stärkung des Sicherheitsgefühls bei, was vor allem für alleinstehende Bewohner wichtig ist, aber auch für Menschen, die viel reisen oder sich öfters in ihrem Zweitwohnsitz aufhalten. Zudem wird es auch leichter, das Objekt zu unterhalten, indem die Belastung geteilt wird – arbeitsmäßig und finanziell. Wer den anderen Teil der Immobilie vermietet, hat dazu noch Mieteinnahmen. Ein anderer Vorteil gewinnt inzwischen immer größere Beliebtheit, nämlich die Unterbringung von Pflegekräften in der neu entstandenen Wohnung. Denn so wird es älteren Bewohner ermöglicht, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben und einen Aufenthalt im Pflegeheim zu vermeiden.

Wenn die eigene Immobilie für eine Teilung umgebaut werden soll, gilt es einiges zu beachten. Grundsätzlich sollten die Wohnungen deutlich getrennt sein. Dabei kommt es auf eine gute Schallisolierung und einen sparsamen Umgang mit Sichtbeziehungen an. Begegnung und gegenseitige Wahrnehmung sollten sich nicht aufzwingen. In der Regel gilt: „Nähe auf Distanz“.

Wenn Sie Ihr Objekt teilen möchten, benötigen Sie dafür eine Teilungserklärung. In dieser wird geregelt, welche Flächen der Immobilie oder des Grundstücks zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören. Außerdem bestimmt sie die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern sie vermieten, ist die Teilungserklärung nötig. Denn in ihr wird geklärt, was gemeinschaftlich genutzt wird und was nur privat. Damit die Teilungserklärung rechtskräftig wird, muss sie einerseits von einem Notar beglaubigt und andererseits ins Grundbuch eingetragen werden.

Aber Vorsicht! Die Teilung einer Immobilie kostet Geld. Während sich die Kosten für den Notar auf derzeit etwa 70 Euro belaufen sind die Kosten für den Umbau entsprechend hoch. Es ist also in der Regel schwierig, kurzfristig damit zusätzliches Einkommen zu erwirtschaften. Langfristig können jedoch größere finanzielle Vorteile entstehen. In jedem Falle ist es ratsam, vor dem Umbau immer den Rat eines Immobilienprofis einzuholen. Dieser berät Sie dabei, was sinnvoll ist und sich lohnt und was nicht.

Möchten Sie wissen, ob sich eine Teilung Ihrer Immobilie lohnt oder ob es sinnvoller ist, sie zu verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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