Notar und Kaufvertrag: Worauf Verkäufer rechtlich achten müssen
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Der Verkauf einer Immobilie wird erst mit der Unterschrift beim Notar rechtsgültig – bis zu diesem Punkt müssen die Verkäufer sicherstellen, dass alles juristisch korrekt geregelt ist. Besonders Privatpersonen haben oft Bedenken, welche Vertragsklauseln notwendig sind und wie der Notartermin abläuft. Übrigens: Wer sich von einem lokalen Immobilienmakler wie den Profis von Kuthan-Immobilien unterstützen lässt, braucht sich hierüber keine Sorgen zu machen. Hier haben wir unsere Leistungen aufgeführt, mit denen wir Sie beim Immobilienverkauf unterstützen.
Kaufvertragsentwurf prüfen: Wesentliche Punkte für Verkäufer
Der Kaufvertrag ist das zentrale Dokument beim Immobilienverkauf. Er regelt alle wesentlichen Aspekte des Geschäfts und legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Bevor der Vertrag beim Notar unterzeichnet wird, sollten Verkäufer ihn sorgfältig prüfen. Dabei ist es wichtig, auf bestimmte Punkte besonders zu achten.
Ein grundlegender Punkt ist die genaue Beschreibung der Immobilie, die verkauft wird. Hierbei ist es wichtig, dass die Angaben zu Lage, Größe und Zustand der Immobilie korrekt und vollständig sind. Fehler oder Unklarheiten können später zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Ein weiteres Augenmerk sollte auf den Zahlungsmodalitäten liegen: Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss klar regeln, wie der Kaufpreis zu zahlen ist und welche Fristen gelten. Ebenso wichtig ist die Regelung der Übergabe der Wohnung oder des Hauses. Welche Verpflichtungen bestehen für den Verkäufer, was die Übergabe von Schlüsseln und anderen relevanten Dokumenten betrifft? Wenn Sie einen Makler von Kuthan-Immobilien beauftragen, befreien Sie sich von allen diesen Fragen. Dafür fallen natürlich Kosten an, die als sogenannte Kaufnebenkosten gelten.
Die Rolle des Notars: Ablauf und Kosten
Der Notar ist beim Immobilienverkauf unverzichtbar. Er beurkundet den Kaufvertrag und klärt beide Parteien über die rechtlichen Folgen auf. Dabei berät er neutral – auch wenn er nur von einer Seite beauftragt wurde. Vor der Vertragsunterzeichnung findet ein gemeinsames Gespräch statt, in dem der Notar den Vertrag erklärt und Fragen beantwortet. Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich geregelt. Verkäufer sollten sich vorab über die Kosten informieren, um Überraschungen zu vermeiden. Die Profis von Kuthan-Immobilien begleiten Sie selbstverständlich zum Notartermin oder übernehmen diesen ganz, wenn Sie beispielsweise im Ausland oder durch Krankheit oder ähnliches verhindert sind.
Sicherheit beim Verkauf: Unverzichtbare Klauseln für Verkäufer
Ein Immobilienverkauf kann komplex sein. Es gibt verschiedene rechtliche Fallstricke, die Verkäufer vermeiden sollten. Besonders wichtig sind bestimmte Klauseln im Kaufvertrag, die den Verkäufer absichern. Dazu gehört beispielsweise eine Regelung zur Haftung für Mängel der Immobilie. Hier kann eine sogenannte „Gewährleistungsausschluss“-Klausel sinnvoll sein, um sich vor zukünftigen Ansprüchen des Käufers zu schützen.
Zudem sollte der Verkäufer darauf achten, dass der Vertrag auch Regelungen zur Zahlung des Kaufpreises enthält. Wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder den Preis nicht vollständig bezahlt, ist es wichtig, klare vertragliche Konsequenzen festzulegen. Ein weiteres Beispiel für eine wichtige Klausel ist die Regelung zur Auflassungsvormerkung. Diese sorgt dafür, dass der Käufer nach der Beurkundung des Vertrages auch im Grundbuch als zukünftiger Eigentümer eingetragen wird.
Steht bei Ihnen ein Notartermin bevor und Sie möchten sicherstellen, dass alles rechtlich korrekt abläuft? Wir von Kuthan-Immobilien bieten Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine sorgfältige Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen und begleiten Sie vertrauensvoll zum Notar. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit Sie Ihren Immobilienverkauf rechtlich einwandfrei und mit gutem Gewissen abschließen können. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0621 – 65 60 65 oder per E-Mail an info@kuthan-immobilien.de – wir freuen uns auf Sie!
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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