So gelingt der Immobilienverkauf in der Erbengemeinschaft

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Wenn mehrere Familienmitglieder ein Haus erben, treffen oft unterschiedliche Interessen und Emotionen aufeinander. In der Erbengemeinschaft sind einstimmige Entscheidungen nötig – das heißt, ein einzelner Miterbe kann den Verkauf blockieren. Das führt häufig zu Konflikten, die den Familienfrieden belasten und den Nachlasswert schmälern. Ein weiteres Problem: In etlichen Städten stehen Häuser und auch Geschäftsanwesen leer, weil sich die Erbengemeinschaften nicht einigen können. Die Innenstadt von Ludwigshafen ist hierfür ein unrühmliches Beispiel.

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Geteiltes Erbe, geteilte Meinung: Typische Herausforderungen

In vielen Familien haben die Erben sehr unterschiedliche Ziele. Während der eine das Elternhaus als emotionales Andenken bewahren möchte, benötigt der andere möglichst schnell Geld aus dem Verkaufserlös. Auch alte Konflikte wie beispielsweise unter Geschwistern spielen oft eine Rolle. Wichtig ist: Ohne Einigkeit geht nichts! Bleiben die Fronten verhärtet, droht ein jahrelanges Patt, in dem die Immobilie weder genutzt noch verkauft werden kann, leer steht und womöglich Schaden nimmt.

Lösungswege: von Auszahlen bis Verkauf

Trotz aller Hindernisse gibt es mehrere Lösungswege, um den Knoten zu durchschlagen:

  • Auszahlung eines Erben: Ein Miterbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus – die Immobilie bleibt in der Familie, und die übrigen erhalten ihr Erbteil in Geld.
  • Gemeinsamer Verkauf: Die Erbengemeinschaft verkauft das Haus einvernehmlich auf dem freien Markt, oft zu einem höheren Preis als bei einer Auktion oder einer (Zwangs-)Versteigerung. Der Verkaufserlös wird nach Erbquote aufgeteilt.
  • Teilungsversteigerung: Als Ultima Ratio kann eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt werden. Das Haus wird zwangsversteigert und der Erlös verteilt. Häufig liegt das Höchstgebot dabei unter dem Marktwert, und es fallen Gerichtskosten an. Diese Lösung ist langwierig und sollte nur im Notfall gewählt werden, da sie das Konfliktpotenzial erhöht.
  • Erbanteil verkaufen: Jeder Miterbe kann seinen Anteil auch an einen Dritten veräußern. Die übrigen Erben haben dann ein gesetzliches Vorkaufsrecht, um zu verhindern, dass ein fremder Mensch Teil der Erbengemeinschaft wird.

Neutrale Hilfe: Warum ein Makler den Prozess erleichtert

Ein erfahrener Makler wie einer der Experten von Kuthan-Immobilien kann bei emotionalen und rechtlichen Herausforderungen entlasten. Er vermittelt neutral, ermittelt den realistischen Wert der Immobilie und übernimmt Formalitäten wie Besichtigungen und Notartermine. So wird der Verkaufsprozess deutlich vereinfacht.

Den nächsten Schritt gemeinsam gehen

Ein erfolgreicher Immobilienverkauf beginnt mit offener Kommunikation unter den Erben. Wer frühzeitig das Vorgehen abstimmt und fachlichen Rat einholt, beugt Konflikten vor. Auch steuerliche Aspekte sind wichtig: Nur bei Eigennutzung über zehn Jahre bleibt ein vererbtes Haus steuerfrei. Andernfalls drohen Erbschaft- oder Einkommensteuer. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Fehler zu vermeiden.

Sie stehen vor einem Immobilienverkauf in der Erbengemeinschaft und wissen nicht, wie Sie alle Interessen unter einen Hut bekommen? Wir begleiten Sie neutral, transparent und mit fundierter Erfahrung: Damit eine faire Lösung für alle entsteht. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf unter der Telefonnummer 0621 – 65 60 65 oder per E-Mail an die Adresse info@kuthan-immobilien.de – wir freuen uns auf Sie!

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © PeopleImages/PeopleImages.com

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