Trauer und Bürokratie: Warum Erben das Finanzamt im Todesfall informieren müssen
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Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer mit sich, sondern auch organisatorische Aufgaben. Eine davon wird häufig übersehen: Das Finanzamt möchte über Erbschaften informiert werden – selbst dann, wenn keine Steuer fällig wird.
Warum diese Meldung so wichtig ist und worauf Erben unbedingt achten sollten, erklärt Rechtsanwalt Martin Wegner, Experte für Erbrecht.
Herr Wegner, warum muss man überhaupt eine Erbschaft melden, wenn man klar unter den Freibeträgen liegt?
Martin Wegner: Weil die Meldepflicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Finanzamt möchte nachvollziehen können, welches Vermögen den Eigentümer wechselt – und zwar unabhängig davon, ob später Steuern erhoben werden. Der Irrglaube ‚keine Steuer = keine Meldung‘ hält sich hartnäckig.
Welche Freibeträge gelten denn derzeit?
Wegner: Für Ehe- und Lebenspartner sind bis zu 500.000 Euro steuerfrei. Kinder können 400.000 Euro von jedem Elternteil erben, Enkel bis zu 200.000 Euro. Für alle übrigen Erben bleibt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Aber – und das sage ich bewusst deutlich – diese Freibeträge ersetzen nicht die Pflicht zur Erbschaftsanzeige.
Wie viel Zeit haben Erben für die Meldung?
Wegner: Die Frist beträgt drei Monate, nachdem man vom Erbfall erfahren hat. Das gilt immer – ob es um ein Mehrfamilienhaus oder ein kleines Sparbuch geht.
Was muss eine solche Anzeige enthalten?
Wegner: Das Finanzamt braucht die Daten des Erblassers, der Erben, das Todesdatum, den Sterbeort, eine überschlägige Aufstellung der geerbten Vermögenswerte und frühere Zuwendungen (z.B. Schenkungen). Verschickt werden kann das Ganze per Post oder bequem über das Elster-Portal. Die Meldung des Erben soll dem Finanzamt ermöglichen überschlägig zu prüfen, ob eine Steuererklärung zu fertigen ist. Das ist in der Regel nur dann der Fall, wenn die Freibeträge voraussichtlich überschritten werden. Mehr ist bis dahin noch nicht zu veranlassen. Die Meldung bedarf keiner besonderen Form. Auch ein einfaches Schreiben reich aus. Belege müssen nicht beigefügt werden.
Was droht, wenn jemand die Anzeigepflicht ignoriert?
Wegner: Im besten Fall ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall der Vorwurf der Steuerhinterziehung, wenn die Behörde davon ausgeht, dass die Meldung bewusst unterlassen wurde.
Viele hoffen, dass kleinere Erbschaften unter dem Radar bleiben. Ist das realistisch?
Wegner: Nein. Die Behörden sind gut vernetzt. Standesämter, Nachlassgerichte und Notare übermitteln regelmäßig Daten. Der Gedanke, dass etwas ‚nicht auffällt‘, ist eher Wunschdenken.
Was ist Ihr Rat für Erben, die unsicher sind?
Wegner: Lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig. Eine vollständige Anzeige bringt rechtliche Sicherheit und verhindert unangenehme Überraschungen. Und sie schafft Klarheit darüber, ob das Finanzamt überhaupt weitere Unterlagen benötigt und ob überhaupt später eine Erbschaftssteuererklärung gefertigt werden muss. Darüber entscheidet nicht der Erbe sondern das Finanzamt, das dann gegebenenfalls zur Abgabe der Erklärung auffordert.
Fazit: Eine Erbschaft zu erhalten ist emotional genug – bürokratischer Stress muss nicht dazukommen. Wer die gesetzlichen Pflichten kennt und die Meldung frühzeitig abgibt, bleibt rechtlich auf der sicheren Seite und erspart sich unnötige Probleme.
Brauchen Sie Hilfe in rechtlicher Hinsicht? Wenden Sie sich vertrauensvoll an Martin Wegner. Ihn erreichen Sie in seiner Kanzlei in der Bismarckstraße 91 in der Innenstadt von Ludwigshafen, hier kommen Sie zur Webseite seiner Kanzlei. Die Telefonnummer lautet 0621 – 629 99 90.
