Unverheiratet getrennt: So wird das gemeinsame Haus gerecht geregelt
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Viele Paare erfüllen sich den Traum vom Eigenheim, ohne verheiratet zu sein. Solange die Beziehung funktioniert, spielt der fehlende Trauschein meist keine Rolle. Kommt es jedoch zur Trennung, wird schnell deutlich: Für unverheiratete Eigentümer gelten andere Rahmenbedingungen als bei Ehepaaren. Anders als bei einer Scheidung gibt es keinen gesetzlichen Ausgleichsanspruch – entscheidend ist, wer im Grundbuch steht, welche Kredite laufen und wer welche Beiträge geleistet hat. Eine faire Aufteilung braucht deshalb Klarheit, realistische Zahlen und oft eine neutrale Begleitung.
Gemeinsam gekauft, getrennte Wege: Wem gehört die Immobilie?
Entscheidend ist zunächst der Blick ins Grundbuch. Sind beide Partner eingetragen, gehört ihnen die Immobilie in der Regel entsprechend der dort festgelegten Miteigentumsanteile. Steht nur eine Person im Grundbuch, ist sie rechtlich Eigentümer – auch wenn der andere Partner Geld in Renovierung, Kreditraten oder Ausstattung investiert hat. Solche Zahlungen können zwar Ansprüche begründen, führen aber nicht automatisch zu Miteigentum. Es empfiehlt sich daher, alle geleisteten Zahlungen sorgfältig zu dokumentieren und Belege frühzeitig zusammenzustellen.
Auch der Immobilienkredit muss gesondert betrachtet werden. Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften beide gegenüber der Bank weiter – unabhängig davon, wer im Haus wohnen bleibt. Es gilt die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung: Jeder haftet für den gesamten offenen Betrag, nicht nur für einen Teil. Eine Trennung beendet also weder Eigentum noch Finanzierung automatisch. Deshalb sollten Betroffene frühzeitig prüfen, welche Verpflichtungen bestehen und welche Immobilienfinanzierung tragfähig ist.
Übernahme oder Verkauf: Welche Lösung passt?
Eine Möglichkeit besteht darin, dass ein Partner die Immobilie übernimmt und den anderen auszahlt. Dafür muss zunächst der aktuelle Marktwert (Verkehrswert) ermittelt werden – also der Preis, der im normalen Geschäftsverkehr realistisch erzielbar wäre. Von diesem Wert werden bestehende Schulden abgezogen; anschließend lässt sich berechnen, welcher Ausgleichsbetrag angemessen ist. Wichtig ist außerdem, dass die Bank einer Entlassung des ausscheidenden Partners aus dem Kredit zustimmt – dies ist keine Selbstverständlichkeit und hängt von der Bonität des verbleibenden Partners ab.
Ist eine Übernahme finanziell nicht möglich oder emotional nicht gewünscht, kommt ein Verkauf infrage. Der Erlös kann nach Abzug der Restschuld entsprechend der Eigentumsanteile verteilt werden. Gerade wenn beide einen klaren Schlussstrich ziehen möchten, kann ein Verkauf die sachlichste Lösung sein. Dabei sollte der Verkaufsprozess von Anfang an strukturiert angegangen werden – angefangen bei der Preisfindung bis hin zur Auswahl eines geeigneten Maklers. Eine professionelle Wertermittlung sorgt dafür, dass keine Seite benachteiligt wird.
Einigung statt Dauerstreit: So bleibt die Lösung fair
Trennungen sind emotional belastend, doch beim gemeinsamen Haus helfen klare Fakten mehr als alte Konflikte. Beide Seiten sollten Unterlagen zusammentragen, Zahlungen nachvollziehen und offen über ihre Ziele sprechen. Je früher ein neutraler Immobilienexperte eingebunden wird, desto leichter lassen sich Marktwert, Verkaufschancen und Übernahmemöglichkeiten realistisch einschätzen. Wer frühzeitig handelt, vermeidet zudem unnötige Kosten und langwierige Auseinandersetzungen.
Auch schriftliche Vereinbarungen sind wichtig. Sie schaffen Verbindlichkeit und verhindern spätere Missverständnisse. Bei komplexen Eigentums- oder Kreditfragen kann zusätzlich juristische Beratung auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sinnvoll sein.
Wir begleiten Sie zu einer gerechten Entscheidung
Sie möchten wissen, ob Verkauf oder Übernahme die bessere Lösung ist? Wir bewerten Ihre Immobilie neutral und begleiten Sie auf dem Weg zu einer fairen Entscheidung – diskret und mit Blick auf Marktwert sowie Ihre persönliche Situation. Wenden Sie sich an uns unter der Telefonnummer 0621 – 65 60 65 oder per E-Mail an info@kuthan-immobilien.de – wir freuen uns auf Sie!
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT
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