Was die EU-Gebäuderichtlinie für Eigentümer bedeutet

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Die Europäische Union (EU) nimmt in Sachen Klimawandel auch den Immobiliensektor in den Blick. Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral werden. Etwa 14 Millionen, ungefähr die Hälfte der Immobilien in Deutschland sind betroffen. Was kommt auf Eigentümer zu?

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Derzeit erleben wir eine Entstehung einer Zweiklassengesellschaft in Deutschland: nämlich zwischen Gebäuden mit guter und Gebäuden mit schlechter Energiebilanz. Denn als Faktor für den Wert einer Immobilie tritt neben die Lage immer mehr auch die sogenannte Energieeffizienz.

Das heißt: Auch in einer guten Lage verlieren Immobilien an Wert, wenn sie schlechte energetische Werte aufweisen. Möchten Eigentümer den Wertverfall ihrer Immobilie stoppen, kommen sie um eine energetische Sanierung schwer herum.

Was heißt das für Eigentümer?

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht einerseits Änderungen bei Neubauten vor. Diese sollen ab 2028 klimaneutral errichtet werden. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach soll die Energieversorgung leisten.

Bestandsimmobilien sollen ab 2030, beziehungsweise 2033, die Energieeffizienzklasse E, beziehungsweise D aufweisen. Davon sind in Deutschland etwa 14 Millionen Gebäude betroffen.

Wann kann ein C ein G sein?

Wie beim Fernseher oder Kühlschrank gibt es auch bei Immobilien eine Skala, die den Energieverbrauch der Immobilie angibt. Sie reicht von A+ (einem sehr geringen Energieverbrauch) bis H (einem sehr hohen). Allerdings gibt es innerhalb der EU unterschiedliche Skalen: So entspricht beispielsweise eine Immobilie mit der Energieeffizienzklasse C in den Niederlanden der Klasse G in Deutschland.

Umsetzung der Verordnung

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass zunächst Immobilien mit besonders schlechter Energieeffizienz saniert werden sollen. Dafür sollen Förderungen wie Zuschüsse oder günstige Kredite bereitgestellt werden, wie sie es jetzt schon in Deutschland gibt, beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zusätzlich soll es Ausnahmen geben: Für Denkmäler soll die Verordnung nicht gelten. In bestimmten Fällen sollen auch Sozialwohnungen ausgenommen werden. Und auch Gebäude, die wegen ihres historischen oder architektonischen Wertes unter Schutz stehen, oder technische Gebäude können von der Sanierungspflicht befreit werden.

Bedeutung für den Immobilienwert

Um zu wissen, wo Eigentümer und ihre Immobilie bei der Energieeffizienzklasse stehen, können sie sich für etwa 100 Euro einen Energiebedarfsausweis ausstellen lassen. Dieser dokumentiert ein realistisches Bild der Energieeffizienz der Immobilie.

Ein Energieexperte kann sagen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und nötig sind, um die Forderungen der EU-Richtlinie zu erfüllen. Wir von Kuthan-Immobilien können Ihnen sagen, welche Maßnahmen sich wie auf den Wert der Immobilie auswirken. Wir können Ihnen auch einen Energieberater aus unserem Netzwerk empfehlen.

Sie möchten wissen, ob sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf lohnt oder wie sie den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0621 – 65 60 65 und per E-Mail an die Adresse info@kuthan-immobilien.de – wir beraten Sie gern!

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Faithie/Depositphotos.com

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