So gehen Sie mit einer geerbten Immobilie um

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Das geerbte Haus ist für die meisten Menschen mehr als nur ein Vermögenswert. Wer eine Immobilie erbt, steht oft unter emotionalem und organisatorischem Druck. Denn neben der Trauer müssen Entscheidungen getroffen werden, die sowohl juristische als auch finanzielle Tragweite haben. Wichtig ist jetzt vor allem eins: Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen.

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Erst einmal orientieren – die ersten Schritte nach dem Erbe

Zunächst sollten Erben prüfen, ob ein Testament vorliegt und ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Das muss innerhalb von sechs Wochen geschehen – eine kurze Frist, gerade wenn mehrere Parteien beteiligt sind. In solchen Fällen entsteht oft eine Erbengemeinschaft, in der alle Entscheidungen einvernehmlich getroffen werden müssen.

Sobald Klarheit über die Erbsituation besteht, sollten Eigentumsverhältnisse im Grundbuch geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Auch die laufenden Kosten der Immobilie – wie Versicherungen, Steuern und Versorgungsanschlüsse – müssen übernommen und weitergeführt werden. Parallel dazu empfiehlt sich eine Wertermittlung, um fundiert über die weitere Nutzung oder Verwertung des Objekts entscheiden zu können.

Rechtliche Tücken und steuerliche Fallen

Schnell stolpern Erben auch über juristische und steuerliche Fallstricke. Wer eine Immobilie übernimmt, übernimmt auch eventuelle Schulden. Daher ist es ratsam, alle finanziellen Verpflichtungen sorgfältig zu prüfen. Das geerbte Objekt muss zudem innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden. Ob Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verkehrswert der Immobilie und vom Verwandtschaftsverhältnis ab.

Ehepartner und Kinder profitieren von vergleichsweise hohen Freibeträgen, die viele Erbschaften steuerfrei stellen – doch bei weiter entfernten Verwandten oder besonders wertvollen Immobilien kann eine erhebliche Steuerlast entstehen. Auch Pflichtteilsansprüche anderer Familienmitglieder oder bestehende Mietverhältnisse können die Situation komplizieren. Eine rechtliche Beratung hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Zu den „Zehn Irrtümern rund ums Erben“ hat Christian Baldauf für die Kuthan Immobilien Akademie einen Vortrag gehalten, dessen Mitschnitt Sie hier sehen können.

Verkaufen oder behalten – die Qual der Wahl

Wenn die rechtlichen Grundlagen geklärt sind, stellt sich die Frage: Was tun mit dem geerbten Haus? Viele möchten das Objekt behalten – sei es aus emotionalen Gründen oder weil sie es selbst nutzen wollen. Doch ein solches Vorhaben ist nicht immer realistisch, etwa wenn Lage, Zustand oder persönliche Lebensumstände nicht passen. Auch eine Vermietung klingt verlockend, erfordert jedoch Zeit, Kapital und Verwaltungsgeschick. Der Verkauf ist häufig der pragmatischste Weg, gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind oder finanzielle Freiheit gebraucht wird. Ein erfahrener Makler wie einer der Experten von Kuthan-Immobilien kann dabei helfen, die Immobilie professionell zu bewerten und zum bestmöglichen Preis zu veräußern.

Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, wie es weitergehen soll? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf für eine unverbindliche Beratung. Wir zeigen Ihnen alle Optionen auf und stehen Ihnen bei jedem Schritt helfend zur Seite. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0621 – 65 60 65 oder per E-Mail an die Adresse info@kuthan-immobilien.de – wir freuen uns auf Sie! 

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © TarasMalyarevich/Depositphotos.com

 

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