Was Sie zum Thema Grundbuch wissen müssen – Teil 3: Wohnrecht

2 Min.

Dieser Beitrag wurde am 17. August 2018 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

Wer eine Immobilie besitzt, muss im Grundbuch eingetragen sein. Allerdings wissen die wenigsten Hauseigentümer, warum die Einträge so wichtig sind. Fehlinformationen können nämlich verheerende Folgen nach sich ziehen. Daher ist es wichtig diese zu verstehen und richtig zu nutzen um später keine bösen Überraschungen zu erleben. In unserer 3-teiligen Serie zum Grundbuchauszug, haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst.

In den ersten beiden Teilen dieser Reihe haben wir uns bereits mit den Themen Scheidung und Erbe beschäftigt. Für den letzten Teil überspringen wir wieder ein paar Jahre. Die Frau, die das fiktive Haus im letzten Teil geerbt hat, möchte es nun verkaufen. Allerdings möchte sie weiterhin im Haus wohnen können. Auch hier kann ihr ein Grundbucheintrag helfen.

Nießbrauchrecht oder lebenslanges Wohnrecht

Als die Eigentümerin den Verkauf Ihres Hauses plant, denkt sie zunächst daran, sich ein lebenslanges Wohnrecht einräumen zu lassen. Ein Immobilienexperte erklärt ihr die Möglichkeit anstatt eines lebenslangen Wohnrechts ein Nießbrauchrecht zu vereinbaren. Das Nießbrauchrecht schließt nicht nur ein Wohnrecht ein, sondern auch das Recht, weiterhin Nutzen aus der Immobilie zu ziehen. Sollte die Frau einmal pflegebedürftig werden, hat sie so die Möglichkeit das Haus zu vermieten und sich damit das Pflegeheim zu finanzieren. Allerdings wäre sie in diesem Fall auch selbst dafür verantwortlich, die Immobilie weiterhin instand zu halten.

Eintrag in Abteilung II des Grundbuchs

Da sie sich nicht um die Instandhaltung des Hauses kümmern will, entschließt sich die Eigentümerin in Absprache mit den Kaufinteressenten für ein lebenslanges Wohnrecht. Wichtig ist, dass dieses, ebenso wie das Nießbrauchrecht, nicht nur im Kaufvertrag festgehalten, sondern auch im Grundbuch eingetragen wird. Hierzu dient die Abteilung II des Grundbucheintrags, in der Lasten und Beschränkungen des Grundstücks eingetragen werden. Das Wohnrecht wird hier als Grunddienstbarkeit aufgeführt. Der Grundbucheintrag ist wichtig, um das Wohnrecht auch bei einem weiteren Verkauf sicherzustellen. Denn wird es nur im Kaufvertrag festgehalten, besteht die vertragliche Bindung auch nur zwischen dem Wohnrechtnutzer und dem aktuellen Eigentümer.

Das Rückforderungsrecht

Der Immobilienexperte empfiehlt der Verkäuferin außerdem, sich neben dem Wohnrecht auch ein Rückforderungsrecht eintragen zu lassen. Denn da die neuen Eigentümer das Haus über einen Kredit finanzieren, steht das Pfandrecht der Bank noch über Ihrem Wohnrecht. Sollten die neuen Eigentümer insolvent werden und es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wäre ihr Wohnrecht damit aufgehoben. Durch das Rückforderungsrecht kann die Immobilie in einem solchen Fall wieder zurück auf die ehemalige Eigentümerin überschrieben werden.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, aber weiter darin wohnen bleiben und denken darüber nach, sich ein lebenslanges Wohnrecht eintragen zu lassen? Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Foto: Francesco Scatena

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Unsere Partner und Auszeichnungen

Unser Team

Georg Kuthan Ihr Immobilienmakler in Ludwigshafen

Georg Kuthan

Inhaber
Dipl.-Verwaltungswirt, Immobilienmakler
IHK-Prüfer Mannheim

0621 - 65 60 65 0173 – 308 81 74 kuthan@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Holger Diehl Ihr Immobilienmakler in Ludwigshafen

Holger Diehl

Niederlassungsleiter Ludwigshafen
Bankkaufmann, Immobilienmakler

0621 - 65 60 65 0177 – 214 04 89 diehl@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Monika Thiele Ihr Immobilienmakler in Mannheim

Monika Thiele

Niederlassungsleiterin Mannheim I
Bankfachwirtin, Immobilienmaklerin
IHK-Prüferin Mannheim

0621 - 54 100 0176 – 64 28 77 09 thiele@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Mehmet Tetik Ihr Immobilienmakler in Mannheim und Frankenthal

Mehmet Tetik

Niederlassungsleiter Mannheim II - Immobilien Invest; Immobilienmakler, Immobilienkaufmann (IHK)

0621 - 451 899 30 und
06233- 120 00 50
0152 - 53 61 12 88 tetik@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Anette Dengel Ihre Immobilienmaklerin in Bad Dürkheim

Anette Dengel

Staatlich geprüfte Betriebs­wirtin, Immobilien­maklerin; Zertifizierte DEKRA-Sachverständige Immobilien­bewertung D1 plus

06322 - 409 00 30 dengel@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Jürgen Boxheimer Ihr Immobilienmakler in Frankenthal

Jürgen Boxheimer

Niederlassungsleiter Frankenthal
Dipl. Bankbetriebswirt ADG, Immobilienmakler; Zertifizierter DEKRA-Sachverständiger Immobilienbewertung D1 plus

062 33 - 120 00 50 boxheimer@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Horst Langer - Immobilienmakler Bad Dürkheim, Immobilienmakler Freinsheim

Horst Langer

Niederlassungsleiter Freinsheim und Bad Dürkheim
Dipl.-Ing. (FH), Immobilienmakler

06353 - 93 91 014
und 06322 – 409 00 30
0163 – 170 94 27 langer@kuthan-immobilien.de mehr erfahren

Nicole Diehl

Kauffrau für Bürokommunikation
Immobilienmaklerin (DFI)

06233 - 120 00 50
und 06353 – 93 91 014
n.diehl@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Porträt Apollonia Neumüller | Ihr Immobilienmakler Ludwigshafen und Umgebung

Apollonia Neumüller

Duale Studentin Immobilienwirtschaft

0621 - 65 60 65 neumueller@kuthan-immobilien.de mehr erfahren

Rowina Becker

Duale Studentin Marketingmanagement

0621 - 65 60 65 becker@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Linus Reichert Kuthan-Immobilien

Linus Reichert

Dualer Student PR & Kommunikation

0621 - 65 60 65 reichert@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Team

Athanasia Armpouti

Office-Managerin
Kauffrau für Büromanagement

0621 - 65 60 65 armpouti@kuthan-immobilien.de mehr erfahren

Jan Kirschenlohr

IT-Systemadministrator

kirschenlohr@kuthan-immobilien.de mehr erfahren