Immobilie verschenken oder vererben?

3 Min.

Dieser Beitrag wurde am 4. Dezember 2020 veröffentlicht und könnte veraltete Informationen enthalten.
blog author

Als Eigentümer denken Sie vielleicht öfter darüber nach, ob Sie Ihre Immobilie vererben oder lieber bereits zu Lebzeiten verschenken sollten. Verschenken kann manchmal Vorteile haben. Allerdings spart dabei nicht jeder gleich viel. Darum sollten Immobilienbesitzer wissen, wann und wie sich Schenken lohnt.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

Testament iStock 832576118 klein Copyright djedzura

 

Ob Schenkung oder Erbschaft – der Fiskus bittet in beiden Fällen zur Kasse. Und nicht nur das, auch der Steuersatz und die Steuerfreibeträge sind in beiden Fällen gleich. Sie sind sowohl beim Verschenken als auch beim Vererben vor allem vom Verwandtschaftsgrad des Begünstigten abhängig. So gilt beispielsweise für Ehepartner in jedem Fall ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder liegt er bei 400.000 Euro, und die Staffelung geht weiter bis zu 20.000 Euro für Freunde, Geschwister oder auch nicht eingetragene Lebenspartner. Für den verbleibenden Teil des Immobilienwertes wird ein Steuersatz zwischen 7 und 43 Prozent fällig – abhängig vom Wert der Immobilie. Eine wichtige Ausnahme: Verheiratete Eigentümer können Ihrem Ehegatten die selbstgenutzte Immobilie komplett steuerfrei übertragen, egal, wieviel sie wert ist. Auch diese Regelung findet gleichermaßen auf verschenkte wie auf vererbte Immobilien Anwendung.

Schenkung als Steuersparmodell?

Wie also lassen sich dann durch eine Schenkung Steuern sparen? In einigen Fällen ist das möglich, wobei zwei Aspekte eine Rolle spielen. Zum einen kommen die oben erwähnten Steuerfreibeträge bei Schenkungen nicht nur einmalig zum Tragen, sondern alle zehn Jahre erneut. Sie können Ihre Immobilie also „auf Raten“ verschenken und dafür sorgen, dass der jeweils übertragene Teilwert unterhalb des Freibetrages liegt. Über Jahrzehnte hinweg ist auf diese Weise eine Übertragung ohne Steuerabzug möglich, was allerdings eine sehr langfristige Planung erfordert, wie sie nur selten realistisch sein dürfte. Ein zweiter Aspekt ist, dass eine frühzeitige Wertermittlung steuerliche Vorteile haben kann. Bis zu Ihrem Tode könnte der Immobilienwert stark ansteigen, und das hieße für Ihre Erben, dass dann eine höhere Erbschaftssteuer anfallen würde.

Erbstreit vermeiden, Verbleib der Immobilie in der Familie sichern

Während die Steuerersparnis eher ein Spezialfall ist, sind die entscheidenden Argumente für eine Schenkung eher anderswo zu suchen. Ein entscheidendes Motiv: Sie wollen dafür sorgen, dass die Immobilie langfristig im Besitz der Familie verbleibt. Wenn Sie vererben, kann es nach Ihrem Tod leicht passieren, dass die Erbengemeinschaft sich nicht über die Teilung des Erbes einigen kann. Ihren Willen können Sie zwar in einem Testament detailliert festhalten, aber ein Erbstreit lässt sich dadurch nicht mit Sicherheit verhindern. Auch nicht die mögliche Situation, dass Ihre Erben das Haus verkaufen müssen, um alle Erbberechtigten auszahlen und die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Eine Schenkung bietet hier vielfach die bessere Alternative. Sie können damit spezielle Auflagen verbinden, die einen Immobilienverkauf ausschließen. Außerdem ist es ratsam, dass Sie sich ein Nießbrauchrecht für die Immobilie sichern. Das Haus gehört dann zwar schon dem Beschenkten, aber Sie können lebenslang darin wohnen bleiben, und sogar, wenn Sie die Immobilie nicht mehr selbst bewohnen möchten, können Sie sie auch vermieten.

 

Möchten Sie wissen, ob es in Ihrem Fall klüger ist, Ihre Immobilie zu vererben oder zu verschenken? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Sie benötigen weitere Informationen?

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Erbrecht/Erbrecht_node.html

https://www.test.de/Erbrecht-Zehn-Irrtuemer-rund-ums-Erbe-5398189-0/

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbe

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © artisticco/Depositphotos.com

 

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unsere Partner und Auszeichnungen

Unser Team

Georg Kuthan Ihr Immobilienmakler in Ludwigshafen

Georg Kuthan

Inhaber
Dipl.-Verwaltungswirt, Immobilienmakler
IHK-Prüfer Mannheim

0621 - 65 60 65 0173 – 308 81 74 kuthan@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Holger Diehl Ihr Immobilienmakler in Ludwigshafen

Holger Diehl

Niederlassungsleiter Ludwigshafen
Bankkaufmann, Immobilienmakler

0621 - 65 60 65 0177 – 214 04 89 diehl@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Monika Thiele Ihr Immobilienmakler in Mannheim

Monika Thiele

Niederlassungsleiterin Mannheim I
Bankfachwirtin, Immobilienmaklerin
IHK-Prüferin Mannheim

0621 - 54 100 0176 – 64 28 77 09 thiele@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Mehmet Tetik Ihr Immobilienmakler in Mannheim

Mehmet Tetik

Niederlassungsleiter Mannheim II - Immobilien Invest; Immobilienmakler, Immobilienkaufmann (IHK)

0621 - 451 899 30 0152 - 53 61 12 88 tetik@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Jürgen Boxheimer Ihr Immobilienmakler in Frankenthal

Jürgen Boxheimer

Niederlassungsleiter Frankenthal
Dipl. Bankbetriebswirt ADG, Immobilienmakler; Zertifizierter DEKRA-Sachverständiger Immobilienbewertung D1 plus

062 33 - 12 000 50 boxheimer@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Horst Langer - Ihr Immobilienmakler in Bad Dürkheim und Freinsheim

Horst Langer

Niederlassungsleiter Freinsheim und Bad Dürkheim
Dipl.-Ing. (FH), Immobilienmakler

06353 - 93 91 014 und 06322 – 409 00 30 0163 – 170 94 27 langer@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Lisa Franck Porträt - Ihre Immobilienmakler in Speyer

Lisa Franck

Immobilienmaklerin
Immobilienkauffrau (IHK)

0621 - 65 60 65 0176 - 27 74 22 87 franck@kuthan-immobilien.de mehr erfahren

Nicole Diehl

Kauffrau für Bürokommunikation
Immobilienmaklerin (DFI)

06233 - 120 00 50 und 06353 – 93 91 014 n.diehl@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Porträt Apollonia Neumüller | Ihr Immobilienmakler Ludwigshafen und Umgebung

Apollonia Neumüller

Duale Studentin Immobilienwirtschaft

0621 - 65 60 65 neumueller@kuthan-immobilien.de mehr erfahren

Rowina Becker

Duale Studentin Marketingmanagement

0621 - 65 60 65 becker@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Linus Reichert Kuthan-Immobilien

Linus Reichert

Dualer Student PR & Kommunikation

0621 - 65 60 65 reichert@kuthan-immobilien.de mehr erfahren

Athanasia Armpouti

Office-Managerin
Kauffrau für Büromanagement

0621 - 65 60 65 armpouti@kuthan-immobilien.de mehr erfahren

Jan Kirschenlohr

IT-Systemadministrator

kirschenlohr@kuthan-immobilien.de mehr erfahren