Scheidungsimmobilie: wenn einer drin wohnen bleibt

blog author

Eine glückliche Ehe und ein eigenes Haus sind für viele die Erfüllung ihrer Lebensziele. Doch was passiert mit der Immobilie, wenn das Eheglück vorbei ist? Wer bekommt das Wohnrecht? Und welche Möglichkeiten gibt es, mit der Immobilie umzugehen?

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

21 32KW Depositphotos 28058203 klein xl 2015 Copyright Wavebreakmedia

 

Grundsätzlich dürfen nach der Trennung beide Ex-Partner für einen bestimmten Zeitraum in der gemeinsam genutzten Immobilie wohnen. Geht die Nutzung über die Scheidung hinaus, hat auch der Eintrag im Grundbuch eine Auswirkung auf das spätere Wohnrecht. Doch zu jeder Regel gibt es eine Ausnahme. Unter Umständen kann auch dem Ex-Partner, dem die Immobilie nicht gehört, ein Wohnrecht vom Familiengericht zugesprochen werden. Wann wer das Wohnrecht besitzt, hängt auch vom Zeitpunkt ab. Während des Trennungsjahres und nach dem Vollzug der Scheidung gelten jeweils unterschiedliche Regelungen.

Vor dem Vollzug der Scheidung

Auch wenn nur ein Ex-Partner als Eigentümer vermerkt ist, darf keiner den anderen während der gesamten Trennungszeit aus der Immobilie verweisen. Schließlich handelt es sich in diesem Zeitraum noch um eine Ehewohnung. Ist der Auszug des Ehegatten dennoch gewollt, dieser aber nicht bereit umzuziehen, kann ein Wohnungszuweisungsverfahren beantragt werden. Ein Familienrichter teilt die gemeinsame Immobilie einem der Ehegatten zu. Diese Entscheidung gilt nur bis zum Ende der Trennungszeit.

Wenn der Ex-Partner gewalttätig ist oder dem Kindeswohl schadet

Ist einer der Ex-Partner gewalttätig, kann auch ein Gewaltenschutzverfahren geführt werden. Der Ex-Partner, der eine Gefahr für den anderen und das Wohl der gemeinsamen Kinder darstellt, wird der Immobilie verwiesen. Zieht einer der Ehegatten während der Trennungszeit aus, steht diesem eine Nutzungsentschädigung zu. Bis die Scheidung rechtskräftig ist, bezahlt der Ehegatte, der die Immobilie nutzt, einen regelmäßigen Betrag an den anderen Ehegatten. Das trifft in einigen Fällen auch nach einem Gewaltenschutzverfahren zu. Die Höhe der Entschädigung muss berechnet werden. Auch der ortsübliche Mietspiegel beeinflusst die Höhe der Zahlung.

Nach der Scheidung

Nach der Trennung kann einer der Ex-Partner dem anderen seinen Immobilienanteil verkaufen. Dafür ist im Vorfeld eine professionelle Wertermittlung notwendig, damit der Anteil gerecht ausgezahlt werden kann. Ist nur ein Ex-Partner der Eigentümer und möchte ausziehen, ist eine Vermietung an die andere Partei möglich. Möchte der Alleineigentümer in der Immobilie verbleiben, ist das nur möglich, wenn dem Ex-Partner bei einem Umzug keine unbillige Härte droht. Diese kann unter anderem bei einigen schweren Erkrankungen bevorstehen.

Wenn die Immobilie noch nicht abgezahlt ist

Muss die Immobilie weiterhin abgezahlt werden, ist es wichtig zu prüfen, ob der verbleibende Ex-Partner die monatlichen Raten begleichen kann. Dafür sollten sich Eigentümer mit dem Darlehenspartner zusammensetzen. Kann die Zahlung allein nicht fortgeführt werden, ist der Verkauf der Immobilie oft die bessere Lösung. Und egal wie man sich entscheidet, den Entschluss sollten Eigentümer gemeinsam fällen. Ein regionaler, unparteiischer und gemeinsam ausgewählter Makler kann Eigentümer mit seiner Erfahrung und Marktkenntnis gut unterstützen.

Sie befinden sich in der Trennungszeit oder sind bereits geschieden und wissen nicht, wie Sie mit Ihrer Immobilie umgehen sollen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © costasz/Depositphotos.com

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Unsere Partner und Auszeichnungen

Unser Team

Georg Kuthan Ihr Immobilienmakler in Ludwigshafen

Georg Kuthan

Inhaber
Dipl.-Verwaltungswirt, Immobilienmakler
IHK-Prüfer Mannheim

0621 - 65 60 65 0173 – 308 81 74 kuthan@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Holger Diehl Ihr Immobilienmakler in Ludwigshafen

Holger Diehl

Niederlassungsleiter Ludwigshafen
Bankkaufmann, Immobilienmakler

0621 - 65 60 65 0177 – 214 04 89 diehl@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Monika Thiele Ihr Immobilienmakler in Mannheim

Monika Thiele

Niederlassungsleiterin Mannheim I
Bankfachwirtin, Immobilienmaklerin
IHK-Prüferin Mannheim

0621 - 54 100 0176 – 64 28 77 09 thiele@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Mehmet Tetik Ihr Immobilienmakler in Mannheim

Mehmet Tetik

Niederlassungsleiter Mannheim II - Immobilien Invest; Immobilienmakler, Immobilienkaufmann (IHK)

0621 - 451 899 30 0152 - 53 61 12 88 tetik@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Jürgen Boxheimer Ihr Immobilienmakler in Frankenthal

Jürgen Boxheimer

Niederlassungsleiter Frankenthal
Dipl. Bankbetriebswirt ADG, Immobilienmakler; Zertifizierter DEKRA-Sachverständiger Immobilienbewertung D1 plus

062 33 - 12 000 50 boxheimer@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Horst Langer - Ihr Immobilienmakler in Bad Dürkheim und Freinsheim

Horst Langer

Niederlassungsleiter Freinsheim und Bad Dürkheim
Dipl.-Ing. (FH), Immobilienmakler

06353 - 93 91 014 0163 – 170 94 27 langer@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Lisa Franck Porträt - Ihre Immobilienmakler in Bad Dürkheim

Lisa Franck

Immobilienmaklerin
Immobilienkauffrau (IHK)

06322 - 409 00 30 0176 - 27 74 22 87 franck@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Jessica Pietsch - Ihr Immobilienmakler in Ludwigshafen

Jessica Pietsch

Immobilienmaklerin
Immobilienkauffrau (IHK)

06232 - 69 10 500 0157 - 39 06 30 15 pietsch@kuthan-immobilien.de mehr erfahren

Nicole Diehl

Kauffrau für Bürokommunikation
Immobilienmaklerin (DFI)

06233 - 120 00 50 n.diehl@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Porträt Apollonia Neumüller | Ihr Immobilienmakler Ludwigshafen und Umgebung

Apollonia Neumüller

Duale Studentin Immobilienwirtschaft

0621 - 65 60 65 neumueller@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Linus Reichert Kuthan-Immobilien

Linus Reichert

Dualer Student PR & Kommunikation

0621 - 65 60 65 reichert@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Betül Karahan

Betül Karahan

Kauffrau für Büromanagement

06233 - 120 00 50 karahan@kuthan-immobilien.de mehr erfahren

Athanasia Armpouti

Office-Managerin
Kauffrau für Büromanagement

0621 - 65 60 65 armpouti@kuthan-immobilien.de mehr erfahren
Porträtbild Cornelia Görzen

Cornelia Görzen

Kauffrau für Büromanagement

0621 - 65 60 65 goerzen@kuthan-immobilien.de mehr erfahren

Jan Kirschenlohr

IT-Systemadministrator

kirschenlohr@kuthan-immobilien.de mehr erfahren