Längere Frist für Grundsteuererklärung – aber die Probleme bleiben

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Viele Eigentümer atmen auf. Sie haben nun Zeit bis zum 31. Januar 2023, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Doch die Fristverlängerung behebt nicht die Schwierigkeiten, die viele mit den Formularen und der Systematik der Erfassung haben.

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Eigentlich hätte die Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober dieses Jahres abgegeben werden müssen. Bis Anfang Oktober hatten dies aber nicht mal ein Drittel der Eigentümer getan. Das lag nicht daran, dass die restlichen Eigentümer so faul sind, sondern weil die Erfassungssystematik und die Formulare im elektronischen Steuerprogramm ELSTER „nicht im Geringsten durchdacht“ sind, sagte Steuerberater Oliver Hagen im Spiegel-Interview. Allerdings gibt die Fristverlängerung den Eigentümern jetzt wenigstens die Zeit, Informationen von anderen Ämtern, auf die sie warten, noch rechtzeitig zu erhalten.

Einspruch einlegen

Einige Punkte in der Grundsteuererklärung sind ungenau geregelt, stellt Hagen fest. Was beispielsweise gilt als Kernsanierung? Auch Wohn- und Nutzfläche sind nicht genau definiert. Deshalb rät Hagen, gleich nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheides, der 2024 die Eigentümer erreichen soll, Einspruch einzulegen. Dafür bleibt ein Monat Zeit.

Denn Oliver Hagen geht davon aus, dass der Grundsteuerwert in vielen Fällen zu hoch berechnet sein wird. Ein Einspruch stoppt den Fristablauf und gibt Eigentümern die Zeit und die Möglichkeit, den Grundsteuerwertbescheid genau zu prüfen. Der Einspruch kann auch ohne Schaden wieder zurückgezogen werden. Lassen Sie sich hierbei am besten vom einem Experten beraten.

Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz?

Die alte Grundsteuer wurde kassiert, weil sie laut Bundesverfassungsgericht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Hagen sieht dies ebenfalls bei der Berechnung der neuen Grundsteuer gegeben und rechnet damit, dass sie die Gerichte noch lange beschäftigen wird.

Einen Steuerexperten fragen

Wenn Sie sich beim Ausfüllen der ELSTER-Formulare unsicher sind, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden. Je nach Region kann es in Deutschland schwierig sein, einen zu finden. In Berlin beispielsweise sind viele Steuerberater so überlastet, dass sie keine neuen Mandanten aufnehmen. Die Suche nach einem Steuerberater kann also etwas länger dauern.

Grundsteuererklärung geht nur elektronisch

Da es für die Finanzämter darum geht, die Daten zur Immobilie zu digitalisieren, muss die Abgabe der Grundsteuererklärung grundsätzlich elektronisch erfolgen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist eine Abgabe auf Papier möglich. Für die elektronische Datenübermittlung ist ein Benutzerkonto bei ELSTER (Elektronische Steuer erklärung) notwendig. Wenn Sie noch kein Konto haben, sollten Sie sich so schnell wie möglich registrieren, denn das Passwort erhalten Sie per Post – und das kann ein paar Wochen dauern.

Sind Sie unsicher, was für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist? Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0621 – 65 60 65 oder per E-Mail unter info@kuthan-immobilien.de! Wir beraten Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Francescoscatena/Depositphotos.com

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